Vormerkung

Vormerkung für 2026/27

Hauptvormerkzeitraum für das Kinderbildungsjahr 2027/28 im Jänner 2027

Die Verwendung des Kinderportals https://kinderportal.stmk.gv.at ist für die Vormerkung verpflichtend.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme eines Kindes?

  1. Hauptwohnsitz Graz
  2. vollendetes drittes Lebensjahr
  3. Kinder die noch keine elementare Bildungseinrichtung besuchen und im verpflichtenden letzten Betreuungsjahr sind
  4. Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
  5. Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder eine in der Nähe befindliche
  6. Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
  7. Kinder von Mitarbeiter*innen