Vormerkung für 2026/27
Hauptvormerkzeitraum für das Kinderbildungsjahr 2027/28 im Jänner 2027
Die Verwendung des Kinderportals https://kinderportal.stmk.gv.at ist für die Vormerkung verpflichtend.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme eines Kindes?
- Hauptwohnsitz Graz
- vollendetes drittes Lebensjahr
- Kinder die noch keine elementare Bildungseinrichtung besuchen und im verpflichtenden letzten Betreuungsjahr sind
- Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
- Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder eine in der Nähe befindliche
- Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
- Kinder von Mitarbeiter*innen